Hermann Blaese


* 19.3.1911 Herbergen/Kurland, † 21.9.2002 Müllheim
Nachruf von Dietrich A. Loeber, Hamburg

Der Nachruf wurde am 9.6.2003 auf dem 56. Baltischen Historikertreffen in Göttingen von Dr. Otto-Heinrich Elias verlesen.

Mit Hermann Blaese ist einer der letzten namhaften Rechtswissenschaftler der Vorkriegsgeneration aus Lettland von uns gegangen. Wir haben allen Anlaß, ihn zu würdigen.

In seinem langen Leben hat Dr. Blaese viel Bleibendes geschaffen. Zuletzt war er Direktor am Amtsgericht in Staufen im Breisgau. Aus dem Lebenswerk von Hermann Blaese seien einige baltische Aspekte hervorgehoben. Der Verstorbene hat sich einen Namen gemacht als Verfasser einer Schrift über die Bedeutung des römischen Rechts in den baltischen Gebieten (1936). Später wandte er sich dem Thema in einem erweiterten Rahmen erneut zu (Mailand 1962). Die Arbeit ist wesentlich, denn das baltische Zivilrecht beruht zu zwei Dritteln auf römischem Recht. Vor dem Zweiten Weltkrieg war Hermann Blaese in Riga in der Kodifikationsbehörde als Redakteur tätig. Hierüber hat er lesenswerte Erinnerungen verfasst, die erschienen sind in der Zeitschrift „Baltisches Recht“ Das war ein Periodikum (1962-1974), das die „Baltische Gesellschaft“ in München nach dem Krieg unter der Redaktion von Hermann Blaese erausgegeben hat. Er leistete diese Arbeit ehrenamtlich. Zur Finanzierung des „Baltischen Rechts“ trugen übrigens Strafgelder bei, die einzelne Verurteilte für gemeinnützige Zwecke zu zahlen hatten. Mit den 14 Jahrgängen des „Baltischen Rechts“ hat Redakteur Blaese der baltischen Rechtswissenschaft und sich selbst ein Denkmal gesetzt. Historisch bemerkenswert ist, was Blaese aus der Zeit des autoritären Staatsführers Karlis Ulmanis zu erzählen wusste. 1939 bereitete die Kodifikationsbehörde eine Sammlung von Gesetzen vor, die seit der Gründung Lettlands ergangen waren und bis zum Tage des Staatsstreiches 1934 fortgalten. Der Putsch war verfassungswidrig. Daher entstand die Frage, ob die Verfassung Lettlands von 1922 als eine „geltende“ Norm ihren Platz in der Sammlung finden sollte. Der Justizminister im autoritären Regime Ulmanis verfügte, dass der Verfassungstext durch eine Notiz ersetzt wird, in der es heißt, dass die „praktische Bedeutung“ der Verfassung „recht gering“ sei. Hermann Blaese hat ein weiteres Werk hinterlassen, das noch etwas ergänzt werden muß und deswegen noch nicht erschienen ist: das „Baltische Rechtswörterbuch“ Bemerkenswert ist unter anderem die ausführliche Einleitung dieses Werkes, in der wir eine kurzgefasste baltische Rechtsgeschichte und eine Geschichte der Rechtsinstitutionen vor uns haben.

Hermann Blaese war kenntnisreich und erfahren, hilfsbereit und heimatverbunden.
Wir wollen ihm ein ehrendes Gedächtnis bewahren.

Dietrich A. Loeber