Mitglieder

Mitglied der BHK werden kann laut Satzung eine Person, von der zu erwarten ist, dass sie aktiv an der historischen Forschung zum Baltikum mitarbeitet. Die Aufnahme geschieht mittels Zuwahl (Kooptation) durch die Mitgliederversammlung. Von sich aus einzutreten ist nicht möglich. Die Satzung unterscheidet nach Ehrenmitgliedern, ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern. Seit 2012 werden allerdings nur noch ordentliche Mitglieder kooptiert. Gegenwärtig gehören der BHK zwei Ehrenmitglieder, über 100 ordentliche und 24 korrespondierende Mitglieder an.

Mitgliederliste

Die aktuelle Mitgliederliste der BHK steht zum Download bereit.